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   RG, 19.03.1901 - 458/01   

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https://dejure.org/1901,337
RG, 19.03.1901 - 458/01 (https://dejure.org/1901,337)
RG, Entscheidung vom 19.03.1901 - 458/01 (https://dejure.org/1901,337)
RG, Entscheidung vom 19. März 1901 - 458/01 (https://dejure.org/1901,337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann in einer wissentlich falschen Anzeige die Wahrnehmung eines berechtigten Interesses gefunden werden? Kann in einem derartigen Falle die irrtümliche Annahme eines berechtigten Interesses als Strafausschließungsgrund wirksam sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 34, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Das hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont (vgl. RGSt 34, 222; 48, 414; RG HRR 1940 Nr. 1180) und der Bundesgerichtshof in BGHSt 14, 48 bestätigt; denn die wissentlich falsche Behauptung ehrenkränkender Tatsachen läuft, wenn sie angriffsweise vorgebracht wird, den Anforderungen des Rechts und der Sittlichkeit unter allen Umständen derart zuwider, daß sie grundsätzlich und ohne jede Ausnahme niemals als Wahrnehmung eines vom Recht zugelassenen Interesses bewertet werden kann.
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten -

    Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3; Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5; a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).
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